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Beschluss des Wachstumschancengesetzes
Nachdem der Bundestag am 17.11.2023 das sog. Wachstumschancengesetz beschlossen und der Bundesrat am 24.11.2023 seine erforderliche Zustimmung verweigert hatte, wurde am gleichen Tag der Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat am 21.2.2024 ein Ergebnis mit stark reduzierten Maßnahmen innerhalb des Gesetzespakets vorgeschlagen. Der Bundestag bestätigte am 23.2.2024 das Vermittlungsergebnis und am 22.3.2024 stimmte der Bundesrat der Beschlussempfehlung zu. Wir bereiten eine ausführlichere Zusammenfassung der beschlossenen Inhalte für Sie vor. Zunächst behandeln wir jedoch die Aspekte, die schon vor der Entscheidung feststanden. Maßnahme Angedachte Änderung Beschlossene Änderung Investitionsprämie Einführung durch Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz Entfällt Freigrenze für Vermietungseinkünfte Einführung Entfällt Steuerermäßigung für energetische Sanierungen Erhöhung von 20 % auf 30 % Entfällt Verpflegungsmehraufwand im Inland Erhöhung von 1 € auf 2 € Entfällt Grenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern Erhöhung von 800 € auf 1.000 € Entfällt Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen Erhöhung von 110 € auf 150 € Entfällt Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Unternehmen (Gewinn <= 200.000 €) Erhöhung von 20 % auf 50 % Erhöhung von 20 % auf 40 % Degressive Wohngebäudeabschreibung Befristete Einführung 6% Befristete Einfführung auf 5 % Erweiterter Verlustrücktrag bei der Einkommensteuer Erhöhung von 2 auf 3 Jahre Entfällt Erweiterter Verlustvortrag im Rahmen der Gewerbesteuer Erhöhung von 60 % auf 80 % Entfällt Reduzierte Umsatzbesteuerung für Gas- und Wärmelieferungen Auslaufen am 29.2.2024 Auslaufen am 31.3.2024 reguläre Umsatzbesteuerung ab dem 1.4.2024 Durchschnittssteuersatz und Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Umsätze Senkung von 9 % auf 8,4 % Entfällt, bleibt bei 9 %
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